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Update: Montag, 6 Februar, 2012 9:43

 

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AoB - Termin-Übersicht 2012
 
am 22. März 2012
Gefährdungsbeurteilungen in WfbM und in Betrieben der Behindertenhilfe als wichtiges Handlungsinstrument
 
am 21. Mai 2012
Krankheitsbedingte Fehlzeiten Rückkehrgespräche Fehlzeitenmanagement
 
vom 17. - 19. Oktober 2012
Einführung in den Arbeitsschutz
 
vom 05. - 07. Dezember 2012
Überwachung und Datenschutz am Arbeitsplatz Kontrolle ohne Grenzen?
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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Gefährdungsbeurteilungen in WfbM und in Betrieben der Behindertenhilfe als wichtiges Handlungsinstrument

Im Arbeitsschutzgesetz sind die Aufgaben des Arbeitgebers sowie die Rechte und Pflichten der Beschäftigten bei der Umsetzung von Sicherheit und Gesundheit im Betrieb umfassend festgelegt.

Ein ganz besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf die Ermittlung, Durchführung und Überprüfung der Beurteilung der Arbeitsbedingungen, unter Einbezug der psychischen Belastungen. Wie kann eine ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung in Werkstätten für behinderte Menschen in verschiedenen Arbeitsbereichen umgesetzt werden?

Welche Rechte haben die betrieblichen Interessenvertretungen im Einzelnen? Hierauf will das Seminar praxisbezogene grundlegende Antworten geben!

 
Themenschwerpunkte sind:
  • Arbeitsbedingte Gefahren und Gefährdungen, physische und psychische Belastungen
  • Rechtliche Grundlagen einer ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilung (ArbSchG, § 618 BGB, Tarifvertrag), Vorgaben zur Dokumentation
  • Spezialregelungen in Arbeitsschutzverordnungen zur Gefährdungsbeurteilung
  • Unterweisung und Gefährdungsbeurteilung (BAG 2011)
  • Handlungs- und Durchsetzungsmöglichkeiten für die Arbeitnehmerinteressenvertretungen: Mitbestimmung in der Privatwirtschaft, im öffentlichen Dienst und im Kirchenrecht
  • Aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und Bundesverwaltungsgerichts zur Gefährdungsbeurteilung
  • Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutzausschuss
  • Ausgewählte Broschüren, Instrumente (Tools) und Checklisten zur Ermittlung von Belastungen
  • Praktisches Vorgehen und Eckpunkte von Betriebsvereinbarungen.

Termine: 22. März 2012
Seminarort:  Amber Hotel - Hilden
Beginn: 10:00 Uhr
Seminarende am letzten Tag: ca. 17.30h
Seminarkosten:
Die Teilnehmergebühr beträgt 158,- € zuzüglich Mehrwertsteuer
und beinhalten Verpflegung und Tagungsgetränke Seminarunterlagen     
Anmeldeschluss: 08.März. 2012 !

Seminar-Flyer: PDF-Datei, 36 kb

 
 
 
 
 
 
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Krankheitsbedingte Fehlzeiten Rückkehrgespräche Fehlzeitenmanagement

Krankheiten können, vor allem wenn sie zu häufiger oder längerer Arbeitsunfähigkeit führen, gravierende Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben. Beschäftigte werden oftmals mit einer Analyse ihrer Fehlzeiten, mit Rückkehrgesprächen und weiteren Instrumenten des Fehlzeitenmanagements konfrontiert, ohne dass sie exakt um ihre Rechte wissen. Auch Interessenvertretungen müssen sich mit Themen wie z.B. Betriebsarzt und Gesundheitsdaten, arbeitgeberseitige Fragen nach Erkrankungen, Zulässigkeit von Rückkehrgesprächen, Voraussetzungen krankheitsbedingter Kündigungen, betriebliches Eingliederungsmanagement und Pflichten der Beschäftigten bei Erkrankungen immer wieder auseinandersetzen.

Das Seminar vermittelt Ihnen aktuelles Grundwissen, wie Interessenvertretungen mit Strategien der Arbeitgeber zum Fehlzeitenmanagement umgehen und welche Mitbestimmungs- und Handlungsmöglichkeiten sie dabei nutzen können.

Themenschwerpunkte sind:
  • Krankheitsbedingte Fehlzeiten – betriebliche Ursachen und aktuelle Zahlen
  • Gesundheitsdaten (u.a. Fragerecht des Arbeitgebers, Erforderlichkeit im Beschäftigungsverhältnis, Betriebsarzt und Schweigepflicht)
  • Formen von Rückkehrgesprächen und Beschäftigtendatenschutz
  • Bestandteile des Fehlzeitenmanagements (z.B. Abmahnung, Kündigung, Krankenkontakte)
    und rechtliche Grundlagen (Zulässigkeit)
  • Pflichten der Beschäftigten bei Erkrankungen
  • Arbeiten trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement als bessere Alternative zum Fehlzeitenmanagement!
  • Rechtliche Mitbestimmungsmöglichkeiten der Interessenvertretungen und praxiserprobte Strategien (u.a. Präsentismus, Gefährdungsbeurteilung)
  • Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, u.a. zur krankheitsbedingten Kündigung, Krankenkontrolle, Vorlage der AU-Bescheinigung vom 1. Tag an

Termine: 21. Mai 2012
Seminarort:  Amber Hotel - Hilden
Beginn: 10:00 Uhr
Seminarende am letzten Tag: ca. 17.30h
Seminarkosten:
Die Teilnehmergebühr beträgt 158,- € zuzüglich Mehrwertsteuer
und beinhalten Verpflegung und Tagungsgetränke Seminarunterlagen     
Anmeldeschluss: 02. Mai 2012 !

Anmelde- und Seminar-Flyer: PDF-Datei, 37 kb

 
 
 
 
 
 
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Einführung in den Arbeitsschutz

Die Belastungen und Beanspruchungen durch Hitze, Staub, Lärm, Stress, Zeit- und Termindruck und zunehmende Arbeitsverdichtung gefährden die Beschäftigten in Einrichtungen der Behindertenhilfe und in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM). Die Interessenvertretungen haben im Arbeits- und Gesundheitsschutz die Aufgabe, für eine kontinuierliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Sinne von Prävention und menschengerechter Arbeit zu sorgen.

Das Seminar vermittelt die grundlegenden Kenntnisse des Arbeitsschutzrechts und verdeutlicht insbesondere anhand von konkreten Beispielen Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der Interessenvertretungen, unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und gesetzlicher Entwicklungen.

Themenschwerpunkte sind:
  • Belastungswandel, arbeitsbedingte Gefährdungen, psychische Belastungen
  • Umsetzung des öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzes (u.a. Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG)
  • Aufgaben, Handlungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten der Interessenvertretungen
  • Beauftragte des Arbeitergebers im Arbeitsschutz (Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragte, Arbeitsschutzausschuss)
  • Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaften
  • Rolle der Vorgesetzten im Arbeitsschutz
  • DGUV Vorschrift 2 "Einsatzzeiten für Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte" im Zusammenhang mit §§ 3,6 ASiG: neue Chancen für eine bessere Gefährdungsbeurteilung!
  • Gesetzliche Änderungen im Arbeitsstättenrecht: Sommerhitze ade?
  • Rechte und Pflichten der Beschäftigten
  • Neue Entwicklungen bei Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung (aktuelle BAGRechtsprechung)
  • Neue Impulse für den Arbeitsschutz durch das betriebliche Eingliederungsmanagement
  • Eckpunkte für eine Betriebsvereinbarung zum Arbeitsschutz

Termine: 17. - 19. Oktober 2012
Seminarort:  Amber Hotel Leonberg
Beginn: 11:00 Uhr
Seminarende am letzten Tag: ca. 14.00 Uhr
Seminarkosten:
Die Teilnehmergebühr beträgt 498,- € zuzüglich Mehrwertsteuer Hotelkosten: 329,00€ mit Übernachtung (126,- € ohne Übernachtung) zuzüglich Mehrwertsteuer und beinhalten Verpflegung und Tagungsgetränke 
Anmeldeschluss: 15.September 2012 !

Anmelde- und Seminar-Flyer: PDF-Datei, 36 kb

 
 
 
 
 
 
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Überwachung und Datenschutz am Arbeitsplatz Kontrolle ohne Grenzen?

Eine Überwachung und Kontrolle der Beschäftigten ist in jedem Betrieb auf vielfältige Art und Weise möglich, so z. B durch Ortungssysteme, Videoüberwachung, Kontrollen von E-Mail und Internet oder auch durch Detektive. Personenbezogene Daten der Beschäftigten werden zu den unterschiedlichsten Zwecken erhoben, verarbeitet und genutzt. Auch die nicht automatisierte Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Beschäftigtendaten unterliegt seit 2009 den Grundsätzen des Datenschutzrechts.

Das Bundeskabinett hat in 2010 einen Entwurf eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes vorgelegt, das Anfang 2012 im Bundestag verabschiedet werden soll. Hiermit soll der Beschäftigtendatenschutz im Arbeitsverhältnis umfangreich geregelt werden.

Das Seminar vermittelt Ihnen Inhalte des aktuellen Beschäftigtendatenschutzrechts und Rechte und Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretungen.

Damit werden Sie in die Lage versetzt, Probleme des Datenschutzes im betrieblichen Alltag zu analysieren und geeignete Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln

Themenschwerpunkte sind:
  • Rechtliche Grundlagen des Datenschutzes und aktuelle Rechtsprechung
  • BDSG-Reform – Neue Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz
  • Recht der Personalaktenführung, digitale Personalakte
  • Bewerberdatenschutz, Fragerecht des Arbeitgebers, Soziale Netzwerke
  • Compliance und Arbeitnehmerüberwachung: Datenerhebung zur Aufdeckung von Straftaten
  • Kontrollinstanzen des Datenschutzes
  • Der Datenschutzbeauftragte: Stellung und Aufgaben, Betriebsrat als Datenschutzbeauftragter (BAG 2011)?
  • Telefondatenüberwachung, E-Mail- und Internetnutzung, Ortungssysteme, Videoüberwachung
  • Alkohol- und Drogentests, Eignungsuntersuchungen und psychologische Tests
  • Informations-, Beratungs- und Überwachungsrechte für Interessenvertretungen
  • Online-Zugang für Interessenvertretungen?
  • Mitbestimmung bei technischen Kontrolleinrichtungen
  • Tipps zur Entwicklung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen
  • Verfahrensverzeichnis, Vorabkontrolle und Verhältnismäßigkeitsprüfung
  • Datenschutz im Betriebsratsgremium: Was ist aktuell zu tun?

Referenten: Dr. Eberhard Kiesche ( AoB Bremen)
Seminarleitung: Werner Gemünd / 2. Vorsitzender BeFAB

Termine: 05. - 07. Dezember 2012
Seminarort:  Amber Hotel - Hilden
Beginn: 11.00 Uhr
Seminarende am letzten Tag: ca. 14.30 Uhr
Kosten:
495,00 €
(Tagungspauschale ohne Übernachtung 125,-€ - bitte bei Anmeldung vermerken)       
Anmeldeschluss: 16. November 2012 !

Anmelde- und Seminar-Flyer: PDF-Datei, 39 kb

 
 
 

Wichtiger Hinweis für Betriebs- und Personalräte

Die vorgegebenen Themen erfüllen grundsätzlich die vom Bundesarbeitsgericht gestellten Anforderungen an den § 37.6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG und entsprechen den Vorschriften der einschlägigen Landespersonalvertretungsgesetze.

Der Betriebsrat/Personalrat hat jeweils die konkrete Erforderlichkeit zu prüfen und zu begründen. Der Arbeitgeber muss Sie daher grundsätzlich nach Beschlussfassung  im Betriebs- oder Personalrat von Ihrer beruflichen Tätigkeit unter Fortzahlung der Bezüge freistellen und, da bei den Seminaren erforderliche Kenntnisse im Sinne dieser Paragraphen vermittelt werden, die Kosten der Maßnahme tragen. Bei weiteren Fragen rufen Sie uns bitte an (0561/70 575 70).

 


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