Seminare
- Arbeit & Lernen - Detmold
Update:
Mittwoch, 13 April, 2011 10:22
Termin-Übersicht 2011
vom 04. - 06. April 11
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Präventive betriebliche Gesundheitspolitik
statt Krankenrückkehrgespräche
vom 04. - 07. Oktober 11
Workshop | Betriebliches Eingliederungsmanagement
vom 14. - 16. Dezember 2011
Aufbauseminar: Qualitätssicherung im betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)
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Betriebliches Eingliederungsmanagement
Präventive betriebliche Gesundheitspolitik
statt Krankenrückkehrgespräche
Der Arbeitgeber ist mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) verpflichtet für jeden Beschäftigten, der länger als 6 Wochen innerhalb von 12 Monaten krank ist, geeignete Maßnahmen an zu bieten mit dem Ziel, einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vor zu beugen und die Beschäftigungsfähigkeit zu sichern. Oftmals werden aber nur Krankenrückkehrgespräche angeboten oder BEM dient dazu, dass diese jetzt eingeführt werden sollen.
Im Seminar werden praxisnah Kenntnisse vermittelt, die einen Einblick in die vielfältigen Maßnahmen sowie in die weit reichenden Regelungsmöglichkeiten des Betrieblichen Eingliederungsmanagements geben. Die Unterschiede von Krankenrückkehrgesprächen und den Gesprächen bei BEM werden gemeinsam heraus gearbeitet. Die TeilnehmerInnen werden mit den Voraussetzungen und dem Verfahrensablauf eines BEM vertraut gemacht ebenso wie mit den Grundlagen und Anforderungen an eine präventive betriebliche
Seminarinhalte:
- Ziel und Aufgabe des Betrieblichen Eingliederungsmanagements nach § 84SGB IX
- Hintergründe und Konzepte von Krankenrückkehrgespräche
- BAG Urteil zur Mitbestimmung von Betriebsräten bei Krankenrückkehrgesprächen
- Betriebliche Umsetzung und Verfahrensweisen bei BEM
- Beteiligungsrechte von BR/PR und Schwerbehindertenvertretung
- Aktuelle Rechtsprechung des BAG
- Verzahnung mit dem betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Die Gefährdungsbeurteilung
- Aufgabe und Ziele eines betrieblichen Gesundheitsmanagement
- Betriebs- und Dienstvereinbarungen zu BEM
Referenten: Godehard Baule (Arbeits- und Organisationspsychologe)
Dr. Eberhard Kiesche ( AoB Bremen)
Termine: 04. - 06. April 11
Seminarort: Welcome Hotel in Paderborn
Beginn: Montag, 10.00 Uhr
Ende: Mittwoch, ca. 15.00 Uhr
Kosten: 665,00 € (zzgl. Hotelleistungen)
Anmelde- und Seminar-Flyer: PDF-Datei, 100 kb
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Workshop | Betriebliches Eingliederungsmanagement
Betriebliche Umsetzung und aktuelle Rechtsprechung des BAG
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) kann und soll ArbeitnehmerInnen nach einer Erkrankung bei ihrer Eingliederung an den Arbeitsplatz unterstützen. BEM hat das Ziel, den Arbeitsplatz für den Betroffenen zu erhalten und/oder seine Beschäftigungsfähigkeit zu sichern. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, ein geeignetes betriebliches Verfahren hierzu einzuführen.
Die TeilnehmerInnen werden mit den Voraussetzungen und Verfahrensabläufen eines BEM vertraut gemacht, um entsprechende Regelungen in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung für den Betrieb umzusetzen.
Das Seminar wendet sich an Betriebsräte, Mitarbeitervertretungen und Schwerbehindertenvertretungen. Sie können ihre Rechte nutzen, damit das betriebliche Eingliederungsmanagement im Interesse der Beschäftigten gestaltet und eingeführt wird.
Im Workshop stellt die aktuelle Rechtsprechung und ihre aktuellen Auswirkungen einen besonderen Schwerpunkt dar.
Seminarinhalte:
- Betriebliches Eingliederungsmanagement § 84 Abs. 2 SGB IX
- Betriebliche Umsetzung – Beispiele aus der Praxis
- Verzahnung zum betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Betriebs- und Dienstvereinbarungen
- Rechtliche Grundlagen und Mitbestimmungsrechte (SGB IX, ArbSchG, ASiG, BetrVG, LPVG)
- Betriebliches Eingliederungsmanagement und Kündigung: Anforderung an eine „Krankheitsbedingte“ Kündigung
- Aktuelle Rechtsprechung des BAG und andere Urteile
Referenten: Godehard Baule (Arbeits- und Organisationspsychologe)
Dr. Eberhard Kiesche ( AoB Bremen)
Termine: 04. - 07.10.11
Seminarort: Ramada Bremen Überseehotel
Beginn: Dienstag, 11.00 Uhr
Ende: Freitag, ca. 14.00 Uhr
Kosten: 845,00 € (zzgl. Hotelleistungen)
Anmelde- und Seminar-Flyer: PDF-Datei, 100 kb
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Aufbauseminar: Qualitätssicherung im betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)
Der § 84 SGB IX "Prävention" bietet Interessenvertretungen die Chance, Themen wie Teilhabe, Prävention am Arbeitsplatz und Betriebliches Gesundheitsmanagement im Betrieb voranzubringen. Die Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) vollzieht sich allerdings in vielen Betrieben nicht konfliktfrei, problematisch und als ein Suchprozess.
Es stellt sich u.a. die Frage, welche Qualitätsstandards beim BEM unbedingt auch nach der aktuellen rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) einzuhalten sind, damit nicht z.B. die Gespräche im BEM unter der Hand wieder zu Krankenrückkehrgesprächen mutieren. In diesem Seminar geht es darum um die Definition von Mindeststandards, die nicht unterschritten werden dürfen.
Seminarinhalte:
- Qualitätskriterien im betriebliche Eingliederungsmanagement gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX, Checklisten und Handlungshilfen
- Stoppschilder: Was geht nicht im BEM gemäß § 84 SGB IX, z.B. Krankenrückkehrgespräche?
- Audit von BEM-Einführungen und strukturelle Anforderungen
- Kriterien zur Erlangung von Prämien gemäß § 84 Abs. 3 SGB IX
- Zur Qualität von BEM-Dienst- und Betriebsvereinbarungen
- Mehr Effizienz und Effektivität durch klare Rollendefinitionen: z.B. Betriebsarzt, direkte Vorgesetze, Betriebs- und Personalräte
- Datenschutz schafft Vertrauen und sichert das Selbstbestimmungsrecht
- BEM und die strukturelle Verzahnung mit dem Arbeitsschutz
Referenten: Godehard Baule (Arbeits- und Organisationspsychologe)
Dr. Eberhard Kiesche ( AoB Bremen)
Termine: 14. - 16. Dezember 2010
Seminarort: Mercure an der Messe in Hamburg
Beginn: Mittwoch, 10.00 Uhr
Ende: Freitag, ca. 14.00 Uhr
Kosten: 665,00 € (zzgl. Hotelleistungen)
Anmelde- und Seminar-Flyer: PDF-Datei, 100 kb
Wichtiger Hinweis für Betriebs- und Personalräte
Die vorgegebenen Themen erfüllen grundsätzlich die vom Bundesarbeitsgericht gestellten Anforderungen an den § 37.6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG und entsprechen den Vorschriften der einschlägigen Landespersonalvertretungsgesetze.
Der Betriebsrat/Personalrat hat jeweils die konkrete Erforderlichkeit zu prüfen und zu begründen. Der Arbeitgeber muss Sie daher grundsätzlich nach Beschlussfassung im Betriebs- oder Personalrat von Ihrer beruflichen Tätigkeit unter Fortzahlung der Bezüge freistellen und, da bei den Seminaren erforderliche Kenntnisse im Sinne dieser Paragraphen vermittelt werden, die Kosten der Maßnahme tragen. Bei weiteren Fragen rufen Sie uns bitte an (0561/70 575 70).
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