Zum Betriebliche Gesundheitsmanagement (BHGM - BGM) gehören der gut aufgestellte Arbeits- und Gesundheitsschutz, eine präventive Arbeitsgestaltung und das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Das BGM ist das gemeinsame Dach dieser Bausteine, oftmals in Betriebs- und Dienstvereinbarungen geregelt. Der Autor Eberhard Kiesche hat entsprechende Betriebsvereinbarungen für die Hans-Böckler-Stiftung untersucht. Seine Ergebnisse fasst er in diesem Beitrag für die Zeitschrift „Gute Arbeit“ in Thesen zusammen (Stand 10/2013).
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung gilt ab 25.5.2018 unmittelbar. Dann tritt auch das BDSG 2018 in Kraft. Der Datenschutz ist dann europaweit neu geregelt und verstärkt worden. Betriebsräte müssen sich auf viel Neues einstellen. Hier lesen Sie einen Überblick zu den wichtigsten Änderungen. Mehr unter:
Datenschutz im betrieblichen Eingliederungsmanagement gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX (nun § 167 Abs. 2 SGB IX) muss konkret ausgestaltet sein, ansonsten ist das eingeführte BEM im Unternehmen kein ordnungsgemäßes BEM. Im folgenden aktuellen Aufsatz aus „Gute Arbeit 3/2014“, werden konkrete Datenschutzhinweise für eine BEM-Verfahrensordnung gegeben, u.a. zur Notwendigkeit einer datenschutzrechtlichen Einwilligung, zur Führung einer BEM-Akte, zu den Daten in der Personalakte und zu konkreten Löschfristen und zum Umgang mit Gesundheitsdaten im Integrationsteam. Zu bedenken ist dabei, dass ab Mai 2018 eine neue Datenschutzrechtslage existiert, mit der Datenschutz-Grundordnung (DS-GVO) und dem BDSG neu. In sis 3/2019 werden die neuen Datenschutzgrundlagen für das BEM dargestellt.

Der Betriebsarzt muss das Vertrauen der Beschäftigten besitzen. Von daher darf er keine Rolle im Fehhlzeitenmanagement spielen und muss zur Aufrechterhaltung seiner Schweigepflicht erhöhte Datenschutzvorkehrungen treffen. Mehr unter:

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärt mit einem Paukenschlag die Grundlage für einen Datentransfer in die USA ab sofort für ungültig. Die EU-Kommission versucht nun, ein Safe Harbor 2.0 mit den USA zu verhandeln. Das EuGH-Urteil und seine Folgen für den Datentransfer in Drittstaaten werden ausführlich besprochen. Mehr unter:
Ulrich Faber/Eberhard Kiesche, Krankenrückkehrgespräche: Ein überholtes Fehlzeitenmanagement Obwohl das Betriebliche Eingliederungsmanagement seit gut elf Jahren gesetzlich geregelt ist, werden immer noch »disziplinierende« Krankenrückkehrgespräche (KRG)praktiziert. Im folgenden Beitrag werden verschiedene Formen von KRG erörtert und praktische Handlungsstrategien für Interessenvertretungen und betroffene Beschäftigte entwickelt. Mehr unter: