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Erstelldatum Freitag, 07. März 2014 07:42
Änderungsdatum Freitag, 07. März 2014 08:01
Version 09-2012
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Erstelldatum Mittwoch, 26. August 2015 13:00
Änderungsdatum Mittwoch, 26. August 2015 13:00
Version 04/14
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Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund und Dresden hat sich wiederholt mit alters- und alternsgerechter Arbeitsgestaltung in Projekten beschäftigt. Länger arbeiten in gesunden Organisationen: Dafür liegenden inzwischen ausreichende arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse vor. In den Projekten der BAuA zeigte sich, dass die Führungskräfte oftmals das Nadelöhr sind, wenn es um die betriebliche Umsetzung von geeigneten Maßnahmen geht.
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Erstelldatum Montag, 19. Mai 2014 19:26
Änderungsdatum Donnerstag, 10. Juli 2014 12:20
Version (2/2010)
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Erstelldatum Sonntag, 06. September 2015 12:59
Änderungsdatum Sonntag, 06. September 2015 13:01
Version Stand 7/2008
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Verstoßen Betriebsvereinbarungen gegen den neuen Datenschutz bzw. gegen die Anforderungen der DS-GVO und des BDSG 2018, sind sie unwirksam. Den Unternehmen drohen hohe Bußgelder. Warum Betriebsvereinbarungen jetzt noch überprüft und angepasst werden sollten und was dabei wichtig ist, lesen Sie hier. Mehr unter:

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Erstelldatum Freitag, 06. April 2018 08:14
Änderungsdatum Mittwoch, 11. November 2020 12:06
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Datenschutz ist der wichtigste Erfolgsfaktor bei der Errichtung eines ordnungsgemäßen BEM im Betrieb unter umfassender Beteiligung/Teilhabe der betroffenen Beschäftigten. Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz. Das Recht auf Beteiligung schließt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bzw. Recht auf Datenschutz ein. Der/die Betroffene muss „Herr/Frau des Verfahrens“ sein, ansonsten wird gegen das SGB IX und das BDSG verstoßen, werden Datenschutzanforderungen und Grundrechte der Beschäftigten vernachlässigt und das so wichtige Vertrauen in die betrieblichen BEM-Strukturen und -Prozesse geht von Beginn an verloren.

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Erstelldatum Freitag, 07. März 2014 07:42
Änderungsdatum Donnerstag, 23. Februar 2023 09:04
Version (06/2012)
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Der betriebliche Gesundheitsbericht ist ein wichtiges Instrument des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) für die Diagnosephase. Krankenkassen bieten Betrieben oftmals bei der Einführung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements (als Service: hier streichen)einen betrieblichen Gesundheitsbericht (als Service) an. Dies ist ein anonymisierter standardisierter Bericht, der für den Betrieb gesundheits- und krankheitsbezogene Daten analysiert und Auffälligkeiten in bestimmten Abteilungen und Bereichen analysiert. Der Gesundheitsbericht setzt also am Fehlzeitengeschehen an.

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Erstelldatum Montag, 19. Mai 2014 19:14
Änderungsdatum Samstag, 23. Januar 2021 09:51
Version 2/2009
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Was BEM nicht ist: Krankenrückkehrgespräche, Fehlzeitenmanagement und Arbeitsrecht
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Erstelldatum Montag, 24. August 2015 18:48
Änderungsdatum Montag, 24. August 2015 18:48
Version 07/2015
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Erstelldatum Mittwoch, 26. August 2015 12:57
Änderungsdatum Mittwoch, 26. August 2015 13:00
Version 0914
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Der Markt für Navigationsgeräte boomt im Firmenbereich. So werden verstärkt Navigationssysteme für Betriebe angeboten, die Firmenwagen mit Hilfe eines Flottenmanagementsorten, koordinieren und überwachen sollen. Der Einsatz von GPS wirft allerdings viele arbeits- und datenschutzrechtliche Fragen auf. Wie weit müssen sich Arbeitnehmer einer lückenlosen oder sogar einer heimlichen Überwachung ihrer Reisezeiten und Aktivitäten außerhalb der Firma unterziehen? Im Folgenden (Stand 7/2009) wird die Technik dargestellt und rechtliche Grundlagen und Handlungsmöglichkeiten für Interessenvertretungen erörtert. Außerdem wird ein Praxisbeispiel für eine Betriebsvereinbarung „Flottenmanagement“ vorgestellt.

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Erstelldatum Samstag, 07. November 2015 17:12
Änderungsdatum Donnerstag, 20. Dezember 2018 11:32
Version CuA 07/2009
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