
Verstoßen Betriebsvereinbarungen gegen den neuen Datenschutz bzw. gegen die Anforderungen der DS-GVO und des BDSG 2018, sind sie unwirksam. Den Unternehmen drohen hohe Bußgelder. Warum Betriebsvereinbarungen jetzt noch überprüft und angepasst werden sollten und was dabei wichtig ist, lesen Sie hier. Mehr unter:

Datenschutz ist der wichtigste Erfolgsfaktor bei der Errichtung eines ordnungsgemäßen BEM im Betrieb unter umfassender Beteiligung/Teilhabe der betroffenen Beschäftigten. Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz. Das Recht auf Beteiligung schließt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bzw. Recht auf Datenschutz ein. Der/die Betroffene muss „Herr/Frau des Verfahrens“ sein, ansonsten wird gegen das SGB IX und das BDSG verstoßen, werden Datenschutzanforderungen und Grundrechte der Beschäftigten vernachlässigt und das so wichtige Vertrauen in die betrieblichen BEM-Strukturen und -Prozesse geht von Beginn an verloren.
Der betriebliche Gesundheitsbericht ist ein wichtiges Instrument des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) für die Diagnosephase. Krankenkassen bieten Betrieben oftmals bei der Einführung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements (als Service: hier streichen)einen betrieblichen Gesundheitsbericht (als Service) an. Dies ist ein anonymisierter standardisierter Bericht, der für den Betrieb gesundheits- und krankheitsbezogene Daten analysiert und Auffälligkeiten in bestimmten Abteilungen und Bereichen analysiert. Der Gesundheitsbericht setzt also am Fehlzeitengeschehen an.
Der Markt für Navigationsgeräte boomt im Firmenbereich. So werden verstärkt Navigationssysteme für Betriebe angeboten, die Firmenwagen mit Hilfe eines Flottenmanagementsorten, koordinieren und überwachen sollen. Der Einsatz von GPS wirft allerdings viele arbeits- und datenschutzrechtliche Fragen auf. Wie weit müssen sich Arbeitnehmer einer lückenlosen oder sogar einer heimlichen Überwachung ihrer Reisezeiten und Aktivitäten außerhalb der Firma unterziehen? Im Folgenden (Stand 7/2009) wird die Technik dargestellt und rechtliche Grundlagen und Handlungsmöglichkeiten für Interessenvertretungen erörtert. Außerdem wird ein Praxisbeispiel für eine Betriebsvereinbarung „Flottenmanagement“ vorgestellt.