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Beschäftigtendatenschutz hat aufgrund unzähliger Datenschutzskandale bei großen Unternehmen wie der Deutschen Bahn, Daimler, Lidl und dem WDR öffentlich an Bedeutung gewonnen. Aber reicht das?
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Erstelldatum Freitag, 28. August 2015 10:47
Änderungsdatum Freitag, 28. August 2015 10:50
Version 3/2015
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  • welche unter Datenschutzgesichtspunkten wichtigen Folgendasgesetzlich vorgeschriebene „Betriebliche Eingliederungs- und Gesundheitsmanagement” hat
  • mit welchen Begründungen ausufernde Krankenstatistiken und Fehlzeitenauswertungen durchgesetzt werden sollen
  • mit welchen Argumenten Betriebs-und Personalräten dieser problematischen Entwicklung entgegentreten können 
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Erstelldatum Montag, 03. März 2014 20:10
Änderungsdatum Donnerstag, 09. Oktober 2014 10:09
Version 08-2008
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pdf2DSGVOBeliebt

Ab 25.5.2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz. Der runderneuerte europäische Datenschutz hat viele neue Handbücher und Kommentare zur Vorbereitung auf den Stichtag 25.5.2018 hervorgebracht. Wir haben ihre Praxistauglichkeit geprüft. In der folgenden Besprechung geht es um die DS-GVO.
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Erstelldatum Montag, 12. Februar 2018 19:03
Änderungsdatum Dienstag, 22. Mai 2018 09:32
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Die elektronische Personalakte setzt sich allmählich in Unternehmen und Dienststellen durch. Vor allem Betriebs- und Personalräte müssen sich dabei die Frage stellen, ob im Zuge der Umstellung von der herkömmlichen auf die digitale Akte mit neuen Kontrolltechniken und -maßnahmen zu rechnen ist, die den Trend zur „gläsernen Belegschaft“ verstärken.
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Erstelldatum Montag, 22. Juni 2015 19:44
Änderungsdatum Montag, 22. Juni 2015 19:47
Version 6/2010
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Der folgende Beitrag behandelt aus Arbeitnehmersicht die relevanten Datenschutzfragen, die sich beim Outsourcing von Dienstleistungen ergeben, wenn diese mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Beschäftigtendaten verknüpft sind. U.a. werden der Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 BDSG, die Unterscheidung zwischen Auftragsdatenverarbeitung und Funktionsübertragung und Anforderungen an ein Kontrollkonzept bei der Auftragsdatenverarbeitung aus BR-Sicht behandelt. Mehr unter:
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Erstelldatum Donnerstag, 04. Juni 2015 20:15
Änderungsdatum Donnerstag, 04. Juni 2015 20:15
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Erstelldatum Montag, 03. März 2014 19:45
Änderungsdatum Donnerstag, 23. Februar 2023 09:00
Version 2013
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In letzter Zeit nehmen wieder Anfragen nach Telearbeit oder Home Office zu. Telearbeit ist noch immer ein Thema für die Interessenvertretungen. Im nachfolgenden Aufsatz wird dargestellt, welche Grundsatzfragen bei der Einführung von Telearbeit zu beantworten sind, welche rechtlichen und betriebspolitischen Handlungsmöglichkeiten Interessenvertretungen haben und welche Gestaltungsfelder der besonderen Aufmerksamkeit bedürfen. Mehr:
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Erstelldatum Montag, 17. November 2014 09:12
Änderungsdatum Montag, 17. November 2014 09:19
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Betriebs- und Personalräte stehen oft vor der Frage, welche Inhalte eine IKT-Vereinbarung (IKT - Informations- und Kommunikationstechniken) zum Arbeitnehmerdatenschutz aufweisen sollte, um die Rechte der Beschäftigten und ihrer Vertretungen zu stärken. Grundsätzlich bedarf das Verwenden von Personendaten im Arbeitsverhältnis der Erlaubnis, entweder durch ein Gesetz, eine (im Arbeitsverhältnis fragwürdige) Einwilligung des Betroffenen oder eine andere vorrangige Rechtsvorschrift – wie eben eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung. Welche datenschutzrechtlichen Vorgaben dabei zu beachten und welche arbeitsrechtlichen Klippen zu umschiffen sind, erläutert nachfolgende Artikel aus 6/2014. Mehr:
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Erstelldatum Montag, 17. November 2014 09:02
Änderungsdatum Montag, 17. November 2014 09:08
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Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) soll langfristig oder wiederholt erkrankte Beschäftigte schützen, bestehende Arbeitsunfähigkeit möglichst überwinden, neue Arbeitsunfähigkeit vorbeugen und langfristig die Beschäftigungsfähigkeit der Betroffenen Beschäftigten erhalten. Der Betriebsrat hat das Recht, das BEM-Verfahren in einer BEM-Betriebsvereinbarung zu regeln. Für ein BEM sollte besonders für mittlere und größere Unternehmen und unbedingt eine BEM-Verfahrensordnung geregelt werden, die auch in einer Einigungsstelle erzwingbar ist. Betriebsräte haben bei etlichen Detailfragen der BEM-Verfahrensordnung durchaus Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1, 6 und 7 BetrVG. Sie müssen nur Grenzen beachten, die das Bundesarbeitsgericht am 22.3.2016 der Mitbestimmung im BEM gesetzt hat. Das BAG (1. und 2. Senat) und viele Instanz-Arbeitsgerichte haben wiederholt seit 2009 festgelegt, welche Standards ein ordnungsgemäßes BEM als unverstellter, ergebnisoffener und fairer BEM-Suchprozess erfüllen muss.

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Erstelldatum Montag, 27. März 2017 16:22
Änderungsdatum Donnerstag, 18. März 2021 12:54
Version 10/2014
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