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Erstelldatum Dienstag, 04. März 2014 08:16
Änderungsdatum Montag, 22. Juni 2015 19:33
Version 12/2007
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Der Betriebsrat sollte auch beim Datenschutzrecht Vorbild sein: Zum einen hat er die Beschäftigten davor zu schützen, dass mit ihren Daten Schindluder getrieben wird, zum anderen muss auch er datenschutzrechtliche Bestimmungen bei den ihm anvertrauten Daten einhalten. Der folgende Beitrag zeigt aktuelle Rechtsprechung und einen Weg für Betriebsratsgremien auf, wie sie ein Datenschutzkonzept entwickeln und der Belegschaft, dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten und der Aufsichtsbehörde verdeutlichen können.

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Erstelldatum Montag, 27. März 2017 11:44
Änderungsdatum Donnerstag, 20. Dezember 2018 11:31
Version 1/2017
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LAG Köln, Beschluss vom 28.6.2011 – 12 TaBV 1/11 Eine Entscheidungsbesprechung:

  • 32 BDSG soll lediglich eine vorläufige und der Klarstellung dienende Regelung zum Arbeitnehmerdatenschutz treffen, ohne damit die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zum Datenschutz in Beschäftigungsverhältnissen weiter auszudehnen. Daraus folgt, dass erforderlich gemäß § 32 BDSG jeweils der Datenumgang ist, den Bundesarbeitsgericht und Bundesverfassungsgericht bereits in der Vergangenheit als zulässig erachtet haben. Erforderlichkeit ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn ein Verzicht auf die Datenverarbeitung nicht sinnvoll oder unzumutbar wäre und keine weniger eingriffsintensiven Mittel zur Verfügung stehen, die in gleicher Weise zur Zweckerreichung geeignet sind.  Auch die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats nach § 80 Abs. 1 BetrVG umfassen Überwachungsaufgaben, die sich auf das einzelne Arbeitsverhältnis beziehen, so dass sie ohne personenbezogene Daten nicht ausführbar sind.

Die folgende Entscheidungsbesprechung begrüßt ausdrücklich den Beschluss und die amtlichen Sätze des LAG Köln in 2013, der in der Literatur kritisch gesehen wird.

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Erstelldatum Montag, 27. März 2017 16:25
Änderungsdatum Donnerstag, 20. Dezember 2018 11:30
Version 4/2013
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Die Datenschutzgrundverordnung, die am 25. Mai 2018 in Kraft tritt und auch mit einem neuen BDSG den Rahmen für den Beschäftigtendatenschutz bildet, verlangt von den Verantwortlichen eine Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA). Diese löst die Vorabkontrolle im BDSG-alt ab.

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Erstelldatum Donnerstag, 08. Juni 2017 12:52
Änderungsdatum Donnerstag, 20. Dezember 2018 11:30
Version CuA 2/2017
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Erstelldatum Freitag, 27. Oktober 2017 09:14
Änderungsdatum Donnerstag, 20. Dezember 2018 11:30
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Erstelldatum Freitag, 27. Oktober 2017 09:15
Änderungsdatum Donnerstag, 20. Dezember 2018 11:28
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Die Datenschutzfolgenabschätzung ist neu  und jetzt in Art. 35 DS-GVO geregelt. Sie dient dazu, bei Verarbeitungen personenbezogener Daten der Betroffenen hohe Risiken abzuschätzen und geeignete Schutzmaßnahmen zum Schutze der Grundrechte zu entwickeln. In Art. 35 DS-GVO finden sich ein paar Beispiele, in welchen Fällen eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist, wie bspw. bei einer umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von personenbezogenen Daten (Art. 35 Abs. 3 b DSGVO) und einer umfangreichen Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche (Art. 35 Abs. 3 c DSGVO).

Die Aufsichtsbehörden werden in Art. 35 Abs. 4 S. 1 DSGVO jedoch verpflichtet, Listen von Verarbeitungsvorgängen (Positivliste)  zu veröffentlichen, für die eine DSFA durchzuführen ist. Inzwischen haben auch erste Aufsichtsbehörden erste Positivlisten entwickelt https://datenschutz-hamburg.de/assets/pdf/DSFA%20Muss-Liste%20für%20den%20nicht-öffentlicher%20Bereich-HmbBfDI%20Version%201.0%20%28Entwurf%29.pdf

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Erstelldatum Freitag, 08. Juni 2018 09:23
Änderungsdatum Mittwoch, 11. November 2020 12:06
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pdf7NEUER DATENSCHUTZ (DSGVO)AiB EXTRA August 2018 Beliebt

NEUER DATENSCHUTZ (DSGVO)

Der neue Beschäftigtendatenschutz - So können Betriebsräte im Datenschutzrecht die Weichen stellen. § 26 BDSG 2018 regelt ab sofort den Beschäftigtendatenschutz. Damit ist es jetzt für Interessenvertretungen das »Grundgesetz des Beschäftigtendatenschutzes«. Nun sind die Betriebsparteien gefordert: Sie müssen die Bestimmungen in konkrete Vereinbarungen überführen. in: AiB EXTRA August 2018 - Matthias Wilke und andere Autoren. Mehr unter:

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Erstelldatum Dienstag, 04. September 2018 11:43
Änderungsdatum Donnerstag, 23. Februar 2023 08:59
Version AiB EXTRA August 2018
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