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Die Datenschutzgrundverordnung, die am 25. Mai 2018 in Kraft tritt und auch mit einem neuen BDSG den Rahmen für den Beschäftigtendatenschutz bildet, verlangt von den Verantwortlichen eine Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA). Diese löst die Vorabkontrolle im BDSG-alt ab.

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Erstelldatum Donnerstag, 08. Juni 2017 12:52
Änderungsdatum Donnerstag, 20. Dezember 2018 11:30
Version CuA 2/2017
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Erstelldatum Freitag, 27. Oktober 2017 09:14
Änderungsdatum Donnerstag, 20. Dezember 2018 11:30
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Erstelldatum Freitag, 27. Oktober 2017 09:15
Änderungsdatum Donnerstag, 20. Dezember 2018 11:28
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Die Datenschutzfolgenabschätzung ist neu  und jetzt in Art. 35 DS-GVO geregelt. Sie dient dazu, bei Verarbeitungen personenbezogener Daten der Betroffenen hohe Risiken abzuschätzen und geeignete Schutzmaßnahmen zum Schutze der Grundrechte zu entwickeln. In Art. 35 DS-GVO finden sich ein paar Beispiele, in welchen Fällen eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist, wie bspw. bei einer umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von personenbezogenen Daten (Art. 35 Abs. 3 b DSGVO) und einer umfangreichen Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche (Art. 35 Abs. 3 c DSGVO).

Die Aufsichtsbehörden werden in Art. 35 Abs. 4 S. 1 DSGVO jedoch verpflichtet, Listen von Verarbeitungsvorgängen (Positivliste)  zu veröffentlichen, für die eine DSFA durchzuführen ist. Inzwischen haben auch erste Aufsichtsbehörden erste Positivlisten entwickelt https://datenschutz-hamburg.de/assets/pdf/DSFA%20Muss-Liste%20für%20den%20nicht-öffentlicher%20Bereich-HmbBfDI%20Version%201.0%20%28Entwurf%29.pdf

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Erstelldatum Freitag, 08. Juni 2018 09:23
Änderungsdatum Mittwoch, 11. November 2020 12:06
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pdf4NEUER DATENSCHUTZ (DSGVO)AiB EXTRA August 2018 Beliebt

NEUER DATENSCHUTZ (DSGVO)

Der neue Beschäftigtendatenschutz - So können Betriebsräte im Datenschutzrecht die Weichen stellen. § 26 BDSG 2018 regelt ab sofort den Beschäftigtendatenschutz. Damit ist es jetzt für Interessenvertretungen das »Grundgesetz des Beschäftigtendatenschutzes«. Nun sind die Betriebsparteien gefordert: Sie müssen die Bestimmungen in konkrete Vereinbarungen überführen. in: AiB EXTRA August 2018 - Matthias Wilke und andere Autoren. Mehr unter:

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Erstelldatum Dienstag, 04. September 2018 11:43
Änderungsdatum Donnerstag, 23. Februar 2023 08:59
Version AiB EXTRA August 2018
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Erstelldatum Mittwoch, 30. November 2022 08:12
Änderungsdatum Donnerstag, 23. Februar 2023 08:37
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