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NEUER DATENSCHUTZ (DSGVO)
Der neue Beschäftigtendatenschutz - So können Betriebsräte im Datenschutzrecht die Weichen stellen. § 26 BDSG 2018 regelt ab sofort den Beschäftigtendatenschutz. Damit ist es jetzt für Interessenvertretungen das »Grundgesetz des Beschäftigtendatenschutzes«. Nun sind die Betriebsparteien gefordert: Sie müssen die Bestimmungen in konkrete Vereinbarungen überführen. in: AiB EXTRA August 2018 - Matthias Wilke und andere Autoren. Mehr unter:
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Erstelldatum
2026-02-19
Änderungsdatum
2026-02-19
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AiB EXTRA August 2018
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9.01 MB
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christof
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