Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)
Begriff | Definition |
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Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) | Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) wird im § 84 Abs. 2 SGB (Sozialgesetzbuch)n IX als eine gemeinsame Klärung von Möglichkeiten beschrieben, wie die Arbeitsunfähigkeit eines Beschäftigten möglichst überwunden werden, mit welchen Leistungen und Hilfen erneute Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und wie der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Damit stehen im BEM zunächst die Überwindung aktueller Arbeitsunfähigkeit und die Prävention gegenüber künftiger Arbeitsunfähigkeit im Vordergrund. Beides kann und soll auch zu einer Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses beitragen. BEM kann vor allem zur Evaluierung und Aktualisierung der im Betrieb vorhandenen Gefährdungsbeurteilung genutzt werden, dient damit zumindest mittelbar dem Gesundheitsschutz und ist als eine Vorschrift des öffentlich-rechtlichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Sinne von § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG zu werten. |
Gesamtes Arbeitsschutzrecht
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Gesamtes Arbeitsschutzrecht
Arbeitsschutz | Arbeitszeit Arbeitssicherheit | Arbeitswissenschaft Handkommentar Herausgegeben von Prof. Dr. Wolfhard Kohte, RA Dr. Ulrich Faber und RAin Prof. Dr. Dörte Busch, FAinMedR 3. Auflage 2023, 1.755 S., geb., 159,– € ISBN 978-3-8487-7049-6 |
Umfassend. Praxisnah. Kompakt.Der Handkommentar zum gesamten Arbeitsschutzrecht ist einzigartig: Er kommentiert alle wesentlichen Gesetze und Verordnungen zum betrieblichen Gesundheitsschutz in einem Band, setzt sie in Bezug, verknüpft die Normen mit neusten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen und bezieht dabei auch straf-, verwaltungs- und sozialrechtliche Aspekte mit ein. Die Neuauflage Topaktuell und vollständig überarbeitet, vollzieht die 3. Auf- lage die jüngsten Entwicklungen nach:
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Das Autorenteam vereint betriebliche, behördliche, anwalt- liche und verbandliche Praxis, Wissenschaft sowie Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit: |