Personalakte
Begriff | Definition |
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Personalakte | Personalakte im materiellen Sinn ist eine Sammlung von Urkunden und Vorgängen, die die persönlichen und dienstlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers betreffen und in einem inneren Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen, wobei es auf eine äußere Zuordnung nicht ankommt. Personalakte im formellen Sinn ist herkömmlich die in Aktendeckeln untergebrachte, chronologisch oder alphabethisch geordnete, ggf. nach Untergruppen (Haupt- und Nebenakten: Urlaub, Beihilfe, Beurteilungen) gegliederte Sammlung von Arbeitspapieren, wie sie einheitlich im öffentlichen Dienst, weitgehend auch in der Privatwirtschaft, angelegt wird. (Quellen u. a. : Küttner-Poeche, Personalbuch 2015, Stichwort Personalakte, Rdnr. 1; BAG 16.11.10 – 9 AZR 573/09, NZA 11, 453) |
Gesamtes Arbeitsschutzrecht
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Gesamtes Arbeitsschutzrecht
Arbeitsschutz | Arbeitszeit Arbeitssicherheit | Arbeitswissenschaft Handkommentar Herausgegeben von Prof. Dr. Wolfhard Kohte, RA Dr. Ulrich Faber und RAin Prof. Dr. Dörte Busch, FAinMedR 3. Auflage 2023, 1.755 S., geb., 159,– € ISBN 978-3-8487-7049-6 |
Umfassend. Praxisnah. Kompakt.Der Handkommentar zum gesamten Arbeitsschutzrecht ist einzigartig: Er kommentiert alle wesentlichen Gesetze und Verordnungen zum betrieblichen Gesundheitsschutz in einem Band, setzt sie in Bezug, verknüpft die Normen mit neusten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen und bezieht dabei auch straf-, verwaltungs- und sozialrechtliche Aspekte mit ein. Die Neuauflage Topaktuell und vollständig überarbeitet, vollzieht die 3. Auf- lage die jüngsten Entwicklungen nach:
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Das Autorenteam vereint betriebliche, behördliche, anwalt- liche und verbandliche Praxis, Wissenschaft sowie Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit: |